Verträge · 9 Min. Lesezeit

OnlyFans-Agentur: Was du vor dem Unterschreiben wissen musst

Die 9 Vertrags-Punkte, die im Erstgespräch selten erwähnt werden - und worauf du im Detail achten solltest.

Veröffentlicht am 08. Mai 2026 · AgenturCheck

Ein Agentur-Vertrag ist kein Standard-Mietvertrag. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Vertragslaufzeit, keine Standard-Klauseln, kein Mietspiegel. Was im Vertrag steht, ist das, was die Agentur durchsetzen kann - wenn du unterschreibst. Diese Liste ist die Mindest-Sorgfalt.

1. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist

Die zwei wichtigsten Zahlen. Branchenüblich 2026: zwischen monatlich kündbar und 12 Monaten. Alles darüber ist eine Verhandlungssache. Wer 12+ Monate verlangt, sollte dafür einen Grund nennen können, der bei dir ankommt.

2. Provisionshöhe - und was sie genau abdeckt

30%? 50%? 70%? Die Zahl allein sagt nichts. Frage: Welche Leistungen sind in der Provision enthalten - und welche werden zusätzlich berechnet? Manche Agenturen rechnen Content-Produktion oder Studio-Tage extra ab.

3. Übergabezeit nach Kündigung

Eine Klausel, die in zwei von drei der getesteten Verträge auftauchte: Nach einer Kündigung musst du noch 30 Tage „Übergabezeit" leisten - unbezahlt. Diese Klausel ist legal, aber sie verschiebt das Machtverhältnis erheblich.

4. Tier-Klassifizierung im Anhang

Manche Agenturen klassifizieren Creator nachträglich in Tier A, B, C, D - mit unterschiedlichen Provisionen pro Klasse. Im Hauptvertrag steht meist nur die Tier-A-Provision. Lies den Anhang.

5. Exklusivität auf OnlyFans

Eine zunehmend beliebte Klausel: Du darfst während der Vertragslaufzeit nur auf OnlyFans posten - nicht auf Fanvue, F2F, Fansly oder Maloum. In einem Markt, in dem Konkurrenten wachsen, ist das eine ernsthafte Einschränkung.

6. Einseitige Anpassungsklausel

„Die Agentur kann Provisionen einseitig anpassen, wenn wirtschaftliche Rahmenbedingungen es erfordern." Diese Klausel klingt harmlos. Sie ist es nicht. Wenn du sie findest, frage, unter welchen konkreten Bedingungen eine Anpassung erfolgt - schriftlich.

7. Wettbewerbsverbot nach Vertragsende

Ein 12-monatiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist juristisch umstritten, aber in der Praxis durchsetzbar - viele Creator klagen nicht. Wenn das im Vertrag steht, weißt du, was die Agentur tut, wenn du gehen willst.

8. Verwendung von Content nach Vertragsende

Was passiert mit allen Fotos und Videos, die während der Zusammenarbeit produziert wurden? Manche Verträge geben der Agentur Nutzungsrechte über das Vertragsende hinaus. Das ist verhandelbar.

9. Datenschutz und Zugang nach Ende

Wer hat nach Vertragsende noch Zugriff auf deinen OnlyFans-Account, dein Bankkonto, deine Identitätsdaten? Hier muss eine klare schriftliche Aussage stehen - sonst stehst du irgendwann mit einem Account da, auf den eine ehemalige Agentur noch zugreifen kann.

Praktisch

Drucke den Vertrag aus. Markiere jeden Punkt aus dieser Liste mit Textmarker. Wenn etwas nicht klar steht: vor der Unterschrift schriftlich nachfragen. Wenn die Agentur „das machen wir mündlich" sagt - kein Vertrag.